Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Führerschein mit 17
Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrung sammeln. Die Idee dabei heißt:
MEHR PRAXIS - MEHR BERATUNG - MEHR ERFAHRUNG
deshalb
WENIGER RISIKO - WENIGER GEFAHREN - WENIGER UNFÄLLE.
Die Auflagen für die Fahrberechtigung sind im Einzelnen:
- Bis zum 18.Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B ( Auto ) oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR- Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen noch nicht selber fahren.
Fahranfängerinnen und Fahranfänger
- Ihr dürft bis zu eurem 18. Geburtstag nie ohne eure erwachsene Begleitung fahren
- Fahrt nur, wenn Ihr körperlich fit seit, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Ihr übermüdet seit
- Gurtet euch immer an
- Denkt daran, dass Ihr eure Fahrweise an das Wetter anpasst - Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnlicht kann gefährlich sein
- Fahrt immer defensiv und vorausschauend
- Berechnet eure Bremswege eher großzügig, dann seit Ihr auf der sicheren Seite
- Nehmt eure Prüfbescheinigung und euren Ausweis immer mit, wenn Ihr Auto fahrt
- Haltet euch unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder euch sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
Weitere wichtige Info's:
- Ab 16 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule
- Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten die Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahr Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung Aushändigung der Prüfbescheinigung
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahr Unbeschränkte Fahrerlaubnis
- Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren
- Die Prüfbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahr gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.
Für die Beifahrerin oder den Beifahrer:
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
- Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
- Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist.
- Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank sind
- Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
- Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
- Ganz wichtig, greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein
- SIE SIND KEIN HILFSFAHRLEHRER
